22. Februar 2026
Sanierungspflichten beim Eigentümerwechsel – was Käufer und Verkäufer jetzt wissen müssen
Wer eine Immobilie verkauft oder erwirbt, denkt zunächst an Kaufpreis, Finanzierung und Übergabetermin. Doch mit dem Eigentumswechsel gehen auch gesetzliche Pflichten einher – insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung. Maßgeblich ist hier das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das klare Vorgaben enthält.
Für Eigentümer und Investoren ist entscheidend: Nicht alles ist verhandelbar – manches ist gesetzlich vorgeschrieben. Und Versäumnisse können teuer werden.
Welche Pflichten treffen den neuen Eigentümer?
Das GEG verpflichtet Käufer bestimmter Bestandsimmobilien innerhalb festgelegter Fristen zu energetischen Maßnahmen. Typische Beispiele:
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Austausch alter Heizkessel
Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind (Standard- und Konstanttemperaturkessel), müssen in der Regel ersetzt werden. -
Dämmung der obersten Geschossdecke
Ist diese nicht ausreichend gedämmt, besteht Nachrüstpflicht. -
Dämmung zugänglicher Heizungs- und Warmwasserleitungen
Ungedämmte Leitungen in unbeheizten Räumen müssen isoliert werden.
Diese Verpflichtungen treffen grundsätzlich den Erwerber – unabhängig davon, was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Die Umsetzungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre nach Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Selbstnutzer, die eine Immobilie bereits seit dem 01.02.2002 bewohnen, sind teilweise von Nachrüstpflichten ausgenommen. Beim Verkauf jedoch geht die Pflicht regelmäßig auf den Käufer über.
Auch denkmalgeschützte Gebäude oder technisch unzumutbare Maßnahmen können Sonderregelungen unterliegen. Hier ist eine Einzelfallprüfung zwingend.
Bedeutung für Verkäufer: Transparenz schafft Vertrauen
Für Eigentümer, die ihre Immobilie veräußern möchten, gilt:
Eine saubere Bestandsaufnahme vor Vermarktungsbeginn ist Pflicht.
Dazu gehören:
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Prüfung des Baujahrs der Heizungsanlage
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Einsicht in vorhandene Dämmmaßnahmen
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Vorliegen eines gültigen Energieausweises
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Dokumentation bereits durchgeführter Modernisierungen
Wer hier offen kommuniziert, schafft Vertrauen und reduziert spätere Diskussionen im Kaufprozess. Verschweigen hilft nicht – spätestens bei der Finanzierungsprüfung oder durch Sachverständige werden Mängel sichtbar.
Wirtschaftliche Betrachtung: Risiko oder Chance?
Energetische Pflichten sind nicht nur Belastung. Richtig eingeordnet, können sie ein strategisches Instrument sein:
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Käufer kalkulieren Investitionen von Beginn an ein.
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Modernisierte Objekte erzielen regelmäßig stabilere Marktpreise.
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Förderprogramme können Investitionen abfedern.
Gerade im norddeutschen Raum – ob Küstenregion oder ländlich geprägte Gebiete – spielt die Energieeffizienz zunehmend eine Rolle bei Finanzierungsentscheidungen von Banken.
Was bedeutet das konkret für Eigentümer und Investoren?
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Vor Verkauf prüfen lassen, was tatsächlich verpflichtend ist.
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Investitionsbedarf realistisch bewerten – nicht dramatisieren, aber auch nicht kleinreden.
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Preisstrategie entsprechend anpassen.
Eine überzogene Erwartungshaltung führt selten zum Ziel. Wer die Fakten kennt und sachlich einordnet, verkauft strukturierter und vermeidet unnötige Verzögerungen.
Fazit
Sanierungspflichten beim Eigentümerwechsel sind kein neues Thema – aber sie werden zunehmend konsequent geprüft. Wer heute eine Immobilie verkauft oder erwirbt, muss die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen.
Eine klare Analyse vor Vermarktungsbeginn schützt vor Überraschungen und stärkt die Verhandlungsposition.
Als regional tätiges Immobilienunternehmen begleiten wir Eigentümer und Investoren strukturiert durch diesen Prozess – von der Bestandsaufnahme über die realistische Preisstrategie bis zur rechtssicheren Abwicklung. Sachlich, transparent und mit dem Blick für das Wesentliche.
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